AGB
Sicherheitsanhänger mit dem
www.fundbuero365.ch
System
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von fundbuero365.ch
§ 1 Grundsätzliches
Den allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen folgende Parteibegriffe zugrunde:
- Dienstleistungserbringer ist das Unternehmen fundbuero365 (im folgenden FB365 genannt). - Kunde ist, wer die angebotenen Leistungen des Dienstleistungserbringers in Anspruch nimmt.
- Auftraggeber ist, wer für den Kunden die fälligen Zahlungen an den Dienstleistungs-
--erbringer zu leisten hat.
Folgende Betriebsarten werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschieden:
- Im Privatkundenbetrieb stellen Kunde und Auftraggeber eine und dieselbe Partei dar.. - Im Geschenkkundenbetrieb ist die verschenkende Person der Auftraggeber, der Nutznießer
--desGeschenks ist der Kunde.
- Im Großkundenbetrieb (ab 10 Kunden) ist der Großkunde (z. B. Wohnungsbaugesellschaft, -
- Verbände etc.) der Auftraggeber. Zwischen FB365 und dem Großkunden wird ein
--schriftlicher Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Modalitäten hinsichtlich der Mitglieder -
--regelt.
In allen Betriebsarten werden diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen von FB365 erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anders lautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt ist.
§ 2 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss der Abo Registrierung bzw. Übersendung der unterschriebenen Registrierung speichert FB365 die vom Kunden an FB365 bekannt gegebenen Kontaktdaten und versendet an den Kunden innerhalb von 7 Tagen einen Schlüsselanhänger mit Identifikationsnummer. Dieser Anhänger ist vom Kunden an den zu sichernden Schlüssel (Gegenstand) beizufügen.
Die Kosten für den Anhänger und dessen Übersendung an den Kunden innerhalb der CH trägt FB365.
Es gilt "TESTEN SIE UNS OHNE RISIKO"! Sollten Sie mit dem Key Finder oder unserer Dienstleistung nichtzufrieden sein, haben Sie das Recht, ohne Angaben von Gründen,
den Artikel zurückzusenden.
Die erste Gebühr ist für alle Kunden fällig am fünften Werktag des nachfolgenden Monats nach Vertragsabschluss (z..B.: Vertragsabschluss 5. Januar, somit Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages am fünften Werktag des Monats Februar).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr rein netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Die fällige Gebühr wird dem Auftraggeber mittels Rechnung zugestellt. Liegt ein Zahlungsverzug von 14 Tagen vor, ist FB365 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz ) geltend zu machen.
Der Abo Service läuft nach 2 Jahren automatisch ab und kann auf Wunsch jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden. Abo Kunden werden schriftlich oder vie E-Mail benachrichtigt.
Die Zahlungsmodalitäten im Großkundenbetrieb werden vertraglich gesondert geregelt. Diese Regelung bedarf der Schriftform.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Der Schlüsselanhänger mit der persönlichen Identifikationsnummer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der ersten Gebühr Eigentum von FB365. Die erste Gebühr kann durch Kündigung nicht gekürzt werden.
§ 4 Dienstleistung durch FB365
Mit dem Eingang der Meldung bei FB365, dass ein Gegenstand, der mit einem FB365 Sicherheitsanhänger mit Identifikationsnummer gekennzeichnet ist, gefunden wurde, wird FB365 unverzüglich die Verbindung zwischen dem Finder und dem FB365-Kunden aufgrund der Identifikationsnummer des Sicherheitsanhängers und den vom Kunden gemeldeten Daten herstellen. FB365 hat seine Vertragspflicht mit der ordnungsgemäßen Übermittlung der Kontaktdaten des Finders (Telefonnummer, eMail-Adresse oder postalische Adresse) an den FB365 Kunden erfüllt. FB365 wird weder dem Finder noch anderen Personen oder Institutionen FB365 Kundendaten bekannt geben, es sei denn, das schriftliche Einverständnis des Kunden zur Weitergabe seiner Daten liegt FB365 vor.
Falls die Rückführung des Gegenstandes auf Wunsch des Kunden an den Kunden über FB365 erfolgen soll, ist dies FB365 vom Kunden schriftlich unter Angabe des Versandweges und der Versandart mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, 5,00 CHF übersteigende Mehrkosten zu tragen. Die Rückführungskosten bis zu 5,00 CHF trägt FB365.
§ 4 a Rückführungskosten
Innerhalb der Vertragsdauer *CHF 25.-
Nach der Vertragsdauer (ohne Abo/Vertrag) *CHF 69.-
* pro Ereignis
Der Auftrag der Rückführung über FB365 ist erfüllt, sobald der Gegenstand der CH Post-Stelle oder einem vergleichbaren Dienstleister übergeben wurde. Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Kunden über.
FB365 informiert seine Kunden wenn nötig über die FB365 vorliegenden Daten und Fundsachen via URL www.fundbuero365.ch . Diese Mitteilung ist seitens FB365 rein vorsorglich; sie entbindet den Kunden nicht von seiner unter § 6 näher beschriebenen Pflicht zur Aktualisierung seiner Daten.
§ 5 Haftungsausschluss
FB365 übernimmt keine Haftung für mit einem FB365-Sicherheitsanhänger verlorenen, jedoch nicht als gefunden gemeldeter Gegenstand.
FB365 haftet nicht für Störungen in der Telekommunikation oder bei Verzögerungen während der postalischen Beförderung.
FB365 haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen der postalischen Beförderung verloren gehen.
FB365 haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde während des Prozesses der Schlüsselrückführung anderen Person seine persönlichen Daten mitteilt.
FB365 haftet nicht für höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen).
§ 6 Datenänderungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten, die zur Kommunikation zwischen FB365 und ihm und zur Rückführung verlorener Gegenstände erforderlich sind, schnellstmöglich an FB365 weiterzuleiten bzw. diese Änderungen im System unter www.fundbuero365.ch im Internet über die "Abo registrieren und Adressänderung" selbst vorzunehmen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der an FB365 weitergeleiteten Daten. Ist der Kunde über die im System hinterlegten Daten mehr als drei Monate nicht erreichbar (Kontaktfolge: 1. Telefon (Handy), 2. Telefon (Festnetz), 3. eMail, 4. Postadresse), ist FB365 berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen und die Daten des Kunden aus dem System zu entfernen. Wenn der Kunde - wie zuvor beschrieben - nicht mehr erreichbar ist, erlischt der Anspruch des Kunden auf Rückführung einer Fundsache mit Ablauf der Kündigungsfrist. FB365 ist nicht verpflichtet, die Daten des Finders über die Kündigungszeit hinaus zu speichern. FB365 haftet nicht dafür, wenn der Finder zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar ist. Es steht im Ermessen von FB365, eine Einwohnermeldeamtsanfrage durchzuführen. Bei positiver Anfrage hat der Kunde vor Rückführung des Fundgutes die angefallenen Ermittlungskosten an FB365 zu erstatten.
§ 7 Datenschutz
FB365 ist sich der Bedeutung der persönlichen Daten, die uns anvertraut werden, bewusst.
Wir nehmen den Datenschutz daher sehr ernst.
Wir erheben und nutzen Informationen über Sie auf dieser Web Site nur zu dem Zweck, Ihnen die gewünschten Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können und unsere Dienste noch stärker auf unsere Kunden auszurichten. Wir beschränken die Datenerhebung und deren Verarbeitung und Nutzung dabei auf ein Mindestmaß. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugung behalten wir uns das Recht vor Server Logs (insbesondere IP-Adressen) zu speichern. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur soweit es zum Erbringen der geforderten Dienstleistung erforderlich oder vom Kunden ausdrücklich genehmigt ist.
Der Kunde wird hiermit gemäß Datenschutzgesetzes sowie Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass FB365 seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 8 Kündigung
Der Vertrag kann seitens FB365 bei Vorliegen des Sachverhalts gemäß § 6 dieser AGB gekündigt werden. Außerdem kann FB365 den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen, wenn der Kunde sich mehr als drei Monate im Zahlungsverzug befindet.
Der Auftraggeber/Kunde kann den Vertrag erstmalig nach Ablauf eines voll gezahlten Abo Service kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist im Privatkunden- und Geschenkkundenbetrieb einen Monat zum Quartalsende.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist nach unserer Wahl entweder unser Firmensitz "Dienstleistungserbringer" oder der Sitz des Auftraggebers . Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Debitorenprozesse sowie für Internetgeschäfte.Es gilt ausschließlich CH Recht.
§ 10 Änderungen der AGB
FB365 behält sich vor, die AGB zu ändern. Änderungen werden für bestehende Auftraggeber und Kunden einen Monat nach der ersten Veröffentlichung auf der Homepage von FB365 wirksam. Bestehende Auftraggeber und Kunden finden Änderungen der AGB mit neusten Stand auf
www.fundbuero365.ch Für neue Auftraggeber und Kunden gelten Änderungen sofort.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
veröffentlicht durch
fundbuero365®
postfach 41
CH-4923 Wynau
Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 01.01.2003
NOTE: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderunen der AGB können ohne Vorbehalt eines Ereignisses und ohne schriftliche Zustimmung jederzeit geändert werden. Die gültigen AGB finden Sie jederzeit auf dieser Seite und sind verbindlich auch für zuvor abgeschlossene Verträge. Es gelten immer die auf dieser Seite "Stand: Datum" veröffentlichten AGB und Angaben zur Zeit der Veröffentlichung/Uploads des Domainhalters.
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